Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Talente gewinnen (Inh. Constantin Richter),
Brunsbütteler Damm 190, 13581 Berlin (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem
Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als
die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus
den Bereichen der Mitarbeitergewinnung, Online und Performance Marketing,
Personalvermittlung sowie Social Media Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“
genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an
Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren
Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem
ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden
Bedingungen.
1.5. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit
dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung
bedarf.
1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,
gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung
verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren
oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss
eines Vertrags dar.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann in Textform (z.B. per
E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.3. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen,
Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff
erhält, an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
3.1. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Mitarbeitergewinnung
- Personalvermittlung
- Kundengewinnung
- Online und Performance Marketing
- Social Media Marketing, Content- und Designerstellung
3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen
ANBIETER und KUNDE.
3.3. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind die PARTEIEN sich darüber einig,
dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN
gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg
(wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern
oder dergleichen) schuldet.
3.4. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags
steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten
der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing
4.1. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der
Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt
sämtliche anfallenden Werbekosten.
4.2. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall
Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung
von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den
Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat
hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
4.3. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen
und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit.
Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt.
Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
4.4. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und
zeitlich uneingeschränktes, weltweites, einfaches Nutzungsrecht an allen denkbaren
Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
5. Besondere Bestimmungen im Bereich Social Media Marketing, Content- und
Designerstellung, Fotografie und Videografie
5.1. Die inhaltliche Abstimmung des Contents bzw. der Designs (z.B. Texte, Grafiken,
Printelemente, oder dgl.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich,
fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das
Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des
Contents beim ANBIETER.
5.2. Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen.
Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen.
Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten
anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese
der KUNDE zu tragen.
5.3. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang
stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder
sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter
frei.
5.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem
vereinbarten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der
vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von
7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte
Vergütung voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den PARTEIEN wird einvernehmlich ein
Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was
er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
5.5. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur
Nutzung des erstellten Content bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe
bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu
möglichen Schadensersatzansprüchen.
5.6. Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte
Korrekturschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen
Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der
Rechteübertragung nicht umfasst.
6. Besondere Bestimmungen im Bereich Personalvermittlung
6.1. Der ANBIETER vermittelt dem KUNDEN potenzielle Mitarbeiter (im Folgenden kurz
"KANDIDATEN" genannt). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen
Absprache zwischen ANBIETER und KUNDEN.
6.2. Erfolgreich ist die Vermittlung, wenn es zwischen einem KANDIDATEN und dem KUNDEN zu
einem Vertragsschluss kommt. Eine Vermittlung ist auch dann erfolgreich, wenn der KUNDE
den KANDIDATEN vor Leistungserbringung des ANBIETERS bereits kannte und es zwischen
dem KANDIDATEN und dem KUNDEN nach Leistungserbringung des ANBIETERS zu einem
Vertragsschluss kommt.
6.3. Die inhaltliche Abstimmung (insbesondere im Hinblick auf das Anforderungsprofil des/der
KANDIDATEN) erfolgt in der Regel einvernehmlich in einem Vorabgespräch (schriftlich,
4fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation) zwischen dem KUNDEN und
dem ANBIETER. Der ANBIETER ist hinsichtlich der Kandidatenauswahl unabhängig und
unterbreitet dem KUNDEN anonymisierte Profile nach eigenem Ermessen.
6.4. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung des ANBIETERS besteht grundsätzlich nicht,
es sei denn, die PARTEIEN haben ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
6.5. Der ANBIETER übernimmt keine Gewährleistung für Qualifikationen, Eigenschaften
und/oder Güte der Arbeitsleistung der KANDIDATEN.
7. Kontingente
Sofern die PARTEIEN einen Kontingentvertrag geschlossen haben, gelten die nachfolgenden
Bestimmungen:
7.1. Ein Kontingent entspricht einer einmonatigen, nicht aufteilbaren, Stellenausschreibung für
einen Standort. Die einmonatige Kontingentlaufzeit beginnt mit Abruf des Kontingents
durch den KUNDEN. Der Abruf ist in Textform (E-Mail) gegenüber dem ANBIETER zu
erklären.
7.2. Ein Kontingent erlischt entweder am Ende der einmonatigen Stellenausschreibung oder bei
erfolgreicher Vermittlung gem. Ziffer 6.2 dieser AGB.
7.3. Ferner erlischt das Recht des KUNDEN auf Leistungserbringung aufgrund eines Kontingents
12 Monate nach erstmaligem Entstehen des jeweiligen Kontingents.
7.4. Mit Vertragsschluss entstehen sämtliche im Kontingentvertrag vereinbarten Kontingente in
der dort festgelegten Anzahl. Sie sind ab diesem Zeitpunkt vollständig und parallel abrufbar.
7.5. Der Kontingentvertrag verlängert sich zur vereinbarten Kontingentgebühr um die
individuell vereinbarte Kontingentanzahl der Erstbeauftragung, sofern er nicht von einer
PARTEI spätestens 30 Tage vor Ablauf des zuletzt endenden Kontingents in Textform
gekündigt wird.
7.6. Sofern der KUNDE vor Ablauf der einmonatigen Leistungserbringung verlangt, die
Leistungserbringung einzustellen, ist der ANBIETER nicht verpflichtet, die Kontingentgebühr
ganz oder anteilig zurückzuzahlen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige
anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
8. Garantien
8.1. Garantien gewährt der ANBIETER ausschließlich, soweit die PARTEIEN hierüber eine
individuelle Absprache getroffen haben.
8.2. Sofern und soweit die PARTEIEN eine Garantie vereinbart haben, gilt diese ausschließlich
für die vertraglich festgelegte Erstlaufzeit.
8.3. Die Garantie entsteht nur dann, wenn sich der KUNDE zum Zeitpunkt, zu dem die
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie vorliegen, mit keinen Zahlungen
gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist.
8.4. Die Garantie entsteht ferner nur dann, wenn der KUNDE die im Mitgliederbereich
(Talentportal) bereitgestellten qualifizierten Bewerbungen (= vom ANBIETER geprüfte
Bewerbung oder vom KUNDEN selbst hinterlegte Bewerbung) der KANDIDATEN innerhalb
von drei Werktagen ab Upload im Mitgliederbereich (Talentportal) telefonisch kontaktiert.
8.5. Die Garantie entsteht ferner nur dann, wenn der KUNDE zu jeder im Mitgliederbereich
(Talentportal) bereitgestellten qualifizierten Bewerbung eines KANDIDATEN eine
Einschätzung oder Bewertung im Bereich „Notizen“ des Mitgliederbereichs (Talentportal)
hinterlegt. Die Einschätzung oder Bewertung muss mindestens 40 Zeichen umfassen und
dem ANBIETER die Auswertung sowie Optimierung seiner Recruiting- und
Marketingkampagnen ermöglichen.
8.6. Die Garantie entsteht ferner nur dann, sofern der KUNDE die im Einzelangebot
festgesetzten Mitwirkungshandlungen erfüllt.
8.7. Der KUNDE hat dem ANBIETER innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der
Gründe für die Verlängerung der Betreuungsphase in Textform die Inanspruchnahme der
Verlängerung der Betreuungsphase anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgemäße
Anzeige, ist die kostenlose Verlängerung der Betreuungsphase um drei Monate
ausgeschlossen.
8.8. Wird die ausgeschriebene Stelle, auf die sich die Garantie bezieht, besetzt, endet die
Garantie.
8.9. In jedem Fall trägt der KUNDE im Rahmen einer Garantieleistung des ANBIETERS die
anfallenden Werbekosten.
9. Vergütung
9.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot
geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die
Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die
erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht
anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
9.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute
Einrichtungsgebühr an.
9.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht
auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu
unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die
Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
9.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte
Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
9.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die
Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS
grundsätzlich unberührt.
9.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein
Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
10. Verzug
10.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht,
bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und
sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
10.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
10.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626
Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens
zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt,
die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig
würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber
dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
11. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
11.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem
Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der
Vertragslaufzeit.
11.2. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des
KUNDEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er
insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
11.3. Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1)
pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern
durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen
(z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen
Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.
11.4. Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der
zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere
auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.
11.5. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen
Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses
erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu
erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der
Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
11.6. Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte verantwortlich
und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und
nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,
Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung
der Inhalte verpflichtet.
11.7. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung
nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von
7Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom,
Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
11.8. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen
bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von
technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an
der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
12. Vertragslaufzeit
12.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit
(Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
12.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der
Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer
vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um
die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der
jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt
wird. Für Kontingentverträge gilt Ziffer 7.5 diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorrangig.
12.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.5. Fällt der Zeitraum einer dem KUNDEN gemäß individualvertraglicher Vereinbarung
gewährten Garantie (vgl. Ziffer 8 dieser AGB) ganz oder teilweise in eine
Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 12.3 dieser AGB, ruht die Vertragsverlängerung für die
Dauer der Garantie. Nach Ablauf der Garantie wird die Vertragsverlängerung mit der
verbleibenden Restlaufzeit fortgesetzt. Die Vertragsverlängerung verlängert sich
entsprechend um den Zeitraum der Garantie.
13. Zahlungsbedingungen
13.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Rechnung möglich.
13.2. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar
nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine
(SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für
Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder
Kreditkartenfirma geltend macht.
14. Haftung auf Schadensersatz
14.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
14.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
8gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der
Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft
oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
14.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
14.4. Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht
für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf
den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem
ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist
insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils
aktuellen Stand der Technik verantwortlich.
15. Datenschutz, Geheimhaltung
15.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten
werden vertraulich behandelt.
15.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder
Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese
Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
16. Abnahme
16.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten
diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
16.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die
Abnahme verlangen.
16.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann
als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme
der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
17. Urheberrecht, Markennutzung
17.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind
urheberrechtlich geschützt.
17.2. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der
KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
17.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder
sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden
Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.
17.4. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und
inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung
und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-
)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS
(„Testimonial-Nutzung“).
17.5. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung
geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die
unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
18. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge,
so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
19. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch
die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der
ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.
20.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts,
die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
20.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative
Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der
Vereinbarung betrachtet.
20.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt
dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
20.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der
ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Juli 2026